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Laozi

Daodejing

Aus dem klassischen Chinesischen · Laozi Daodejing, Wang Bi recension

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Einleitung

Das Daodejing – das „Klassische Buch vom Dao und von der Tugend“ – ist das Gründungsbuch des Daoismus und eines der meistübersetzten Bücher der Welt. In rund fünftausend chinesischen Schriftzeichen, verteilt auf einundachtzig kurze Kapitel, spricht es vom Dao, dem namenlosen Ursprung, aus dem alle Dinge hervorgehen und zu dem sie zurückkehren, und von der Tugend (De), der Kraft, die ein Mensch gewinnt, wenn er im Einklang mit ihm lebt.

Die Überlieferung schreibt das Buch Laozi zu, dem „Alten Meister“, der im 6. Jahrhundert v. Chr. Archivar am Königshof der Zhou gewesen und etwas älter als Konfuzius gewesen sein soll. Der Text, wie wir ihn kennen, nahm in den folgenden Jahrhunderten Gestalt an; Handschriften auf Seide und Bambus, die im 20. Jahrhundert in Gräbern gefunden wurden, zeigen, dass er schon im 3. Jahrhundert v. Chr. weit verbreitet war.

Seine Lehre ist zugleich paradox und praktisch: Das Weiche besiegt das Harte, das Niedrige ist die Wurzel des Hohen, die Leere macht ein Ding brauchbar, und der beste Herrscher ist der, von dem das Volk kaum weiß, dass es ihn gibt. Dem Ehrgeiz, dem Prunk und der Gewalt stellt es das Nicht-Handeln entgegen – ein Wirken ohne Zwang, wie das Wasser wirkt – und die Schlichtheit des unbehauenen Klotzes. Herrscher und Feldherren, Dichter und Maler Ostasiens haben seit zweitausend Jahren aus ihm geschöpft, und Leser in aller Welt finden in ihm bis heute eine Weise des Sehens, die ruhig, klar und zutiefst menschlich ist.

Diese Übersetzung folgt dem überlieferten Text in der Rezension des Wang Bi (226–249), der Fassung, die in China seit dem 3. Jahrhundert gelesen und kommentiert wird. Die Kapitel behalten ihre traditionelle Zählung: Die Kapitel 1–37 bilden das Buch vom Dao, die Kapitel 38–81 das Buch von der Tugend.

Inhalt

  1. Kapitel 1–9
  2. Kapitel 10–18
  3. Kapitel 19–27 Mitglieder
  4. Kapitel 28–36 Mitglieder
  5. Kapitel 37–45 Mitglieder
  6. Kapitel 46–54 Mitglieder
  7. Kapitel 55–63 Mitglieder
  8. Kapitel 64–72 Mitglieder
  9. Kapitel 73–81 Mitglieder